22.10.2010
21.10. SV-Rückerstattung geklärt
Vorlesungen von 10 Uhr bis 15 Uhr und in der Pause einige Telefonate bezüglich der Änderung der Sozialversicherungspflicht meines Studiums. Dabei habe ich entschieden mir bis zum Beginn meiner Ausbildung alle Sozialversicherungsbeiträge zurückerstatten zu lassen. Dafür muss ich nachträglich einer studentischen Krankenversicherung beitreten, verliere Rentenansprüche (2 Jahre) und muss evtl. das Kindergeld für 2010 zurückzahlen. Das Wichtigste ist aber: Ich muss das Kindergeld 2009/2008 nicht zurückbezahlen (vom Steuerberater und der Familienkasse bestätigt) und somit werde ich (finanziell) von der ganzen Sache profitieren.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen